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AGB´S

Gastaufnahmevertrag

Aus einer Zimmerbestellung, mit dem Abschluß des sogenannten „Gastaufnahmevertrags“,
ergeben sich Rechte und Pflichten für den Gast und Gastgeber.
Die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt:


1. der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung

bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner – also Gast und Gastgeber – zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei nicht Bereithaltung des Zimmers bzw. der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.


4. Der Gast verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung:

– den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen,

– abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen

– bei Übernachtungen 20% des Übernachtungspreises,

– bei Pensionsvereinbarungen (Zimmer mitVerpflegung) 40% des Pensionspreises,

– bei Ferienwohnungen 10% des Preises.

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnung
nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers bzw. Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

6. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Gastgebers.